Antragsberechtigte
Anträge auf Förderung können natürliche und juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts stellen, die ihren Sitz oder Wirkungsbereich innerhalb der Gebietskulisse der lokalen Aktionsgruppe (LAG) Herzogtum Lauenburg Nord haben.
(Abgrenzung der Region: diese Homepage/AktivRegion/ Die Region“)
Erstattende Förderung
Das Projekt muss in voller Höhe von der/dem Antragsteller*in vorfinanziert werden. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, (abgeschlossene) Teile eines Projektes zwischenzeitlich abzurechnen und damit Teilbeträge des zugesagten Förderbetrages abzurufen.
Eine Auszahlung des Förderbetrages bzw. Teilbeträgen des Förderbetrages erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises durch das LLnL Sofern es sich um eine(n) privaten Antragsteller*in handelt, werden 10% des zugesagten Förderbetrages von der LAG erbracht und direkt ausgezahlt.
Zuwendungsbescheid/Kosten- und Finanzierungsplan
Bitte beachten Sie die im Zuwendungsbescheid enthaltenen Bestimmungen und Hinweise. Teil des Zuwendungsbescheides ist ein Kosten- und Finanzierungsplan. Sofern sich bei der Umsetzung des Projektes Abweichungen zum Kosten – und Finanzierungsplan ergeben (Mehr- oder Minderausgaben) sind diese (formlos) dem LLnL schriftlich anzuzeigen.
Vorbereitung des Förderantrages und fachliche Begleitung der Projekte
Das Regionalmanagement der LAG unterstützt sowohl bei der bei der Vorbereitung des Förderantrages als auch im nachfolgenden Prozess.
Bitte wenden Sie sich an:
Regionalmanagement der LAG AktivRegion Herzogtum Lauenburg Nord e.V.
c/o Institut Raum & Energie
Jürgen Wittekind
Mail: wittekind[at]raum-energie.de
T.: 04103- 16041
M. 01724525676
oder
Geschäftsstelle der LAG AktivRegion Herzogtum Lauenburg Nord e.V.
Im Naturparkzentrum Uhlenkolk
Waldhallenweg 11
23879 Mölln
Kathrin Payne
Unterlagen
Vom Vorstand der AktivRegion beschlossene Förderanträge können nur mit vollständigen Antragsunterlagen zur Prüfung an das zuständige Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung weitergeleitet werden. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, klärt das Regionalmanagement. Sofern es sich um bauliche Maßnahmen handelt, sind auf jeden Fall eine
- Baugenehmigung
- Kostenschätzung nach DIN 276
- baufachliche Prüfung der Kostenschätzung
den Antragsunterlagen beizufügen.