Weitere Förderprogramme

Förderung durch das Regionalbudget

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte aus der Region gefördert werden. Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ – kurz GAK – ist ein Förderangebot des Bundes und der Länder. Mit Hilfe dieser Mittel fördert u.a. das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein (MLLEV) Projekte der ländlichen Entwicklung.

Bewerben können sich kommunale und private Projektträger. Die Gesamtinvestition darf 20.000 € nicht überschreiten, wobei die Förderung bis zu 80% betragen kann.

Das der LAG AktivRegion Herzogtum Lauenburg Nord für Kleinprojekte zur Verfügung stehende Budget für 2024 ist vollständig ausgenutzt. Ob 2025 eine Förderung in diesem Rahmen erfolgen kann, ist zur Zeit nicht sicher. Für weitere Auskünfte zum Verfahren und zur Höhe der Förderung wenden Sie sich bitte an das Regionalmanagement der AktivRegion.   

Klimaschutzprojekte

Stichwort: unsichtbares Photovoltaik: https://www.altes-neuland-hauptwache.de/photovoltaik ), das könnte für Kommunen interessant sein, die auf historischen Gebäuden (Stadthauptmannshof, Kirchen usw.) PV errichten möchten ohne am Denkmalschutz zu scheitern

Übersicht zu kommunalen Klimaschutzmaßnahmen: https://leitfaden.kommunaler-klimaschutz.de/wp-content/uploads/2022/12/Praxisleitfaden_2023_Kapitel_C2_Massnahmen_Handlungsfeld_Kommune.pdf

Leitprojekte Integrierte ländliche Entwicklung (ILE)

Förderbereiche der integrierten ländlichen Entwicklung sind lokale Basisdienstleistungen in ländlichen Gebieten, der ländliche Tourismus und die Erhaltung des kulturellen Erbes.

weitere Informationen unter: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/L/laendlicheraeume/leitprojekteILE.html

Förderung von anerkannten Einheiten der Wasserrettung

Weitere Informationen zu den Richtlinien finden sich im Amtsblatt für Schleswig-Holstein - Ausgabe Nr. 40 (2.10.2023): transparenz.schleswig-holstein.de/dataset/15113767-1c7d-425f-9cad-567bd9a6614c/resource/cf39a8ce-69c1-406f-aee2-101926d16c39/download/20231005_amtsblatt_40_2023.pdf

Hinweis (Stand 04.01.2024)

Die Frage der Förderfähigkeit von Investitionen, die sich durch Einsparungen oder Einnahmen amortisieren, ist noch nicht abschließend geklärt. Relativ sicher ist, dass bei einer Amortisation innerhalb der Zweckbindungsfrist ohne Förderung keine Förderfähigkeit gegeben ist.

Modernisierung ländlicher Wege

Der Förderwegweiser „Modernisierung ländlicher Wege“ wurde im Internet mit den Ergebnissen des Auswahllaufs zum Call 01.11.2023 aktualisiert.

schleswig-holstein.de - Europa für Schleswig-Holstein - Modernisierung ländlicher Wege

Außerdem wurde ein weiterer (letzter) Auswahllauf der alten Förderperiode 2014-2022 zum 01.04.2024 neu aufgenommen. Das Budget für diesen Call umfasst rd. 3,18 Mio. Euro, die über den 9. LPLR-Änderungsantrag in die Maßnahme 7.2.1 verschoben werden sollen. Der erste Auswahllauf der neuen Förderperiode 2023-2027 soll dann zum 01.11.2024 mit einem Budget von 3,2 Mio. Euro erfolgen.“

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https://news.ble.de/m/8157768/1043058-7dc51ff1b36d071e888e51fa6cdaa9e15edd7237ebb959dc573fad0c3235fdd6784e3da8a7f03c960a1658b75e29b5c0