Regionalbudget

Verwendung des Regionalbudgets 2024

Das Regionalbudget 2024 wurde wie folgt verwendet:

Anträge zum Regionalbudget 2025

Förderaufruf der LAG AktivRegion Herzogtum Lauenburg Nord e.V.

Die LAG AktivRegion Herzogtum Lauenburg Nord fördert auch 2025 sog. „Kleinprojekte“ aus dem Regionalbudget der LAG[1]. Mit dem Regionalbudget werden kleine Projekte in der Gebietskulisse der LAG AktivRegion Herzogtum Lauenburg Nord e.V. (Ämter Berkenthin, Breitenfelde. Lauenburgische Seen und Sandesneben-Nusse, Städte Mölln und Ratzeburg) mit einer Förderung bis zu 80 Prozent unterstützt. Das Gesamtkosten eines einzelnen Projektes dürfen brutto Euro 20.000 nicht übersteigen. Insgesamt stehen der LAG 2025 voraussichtlich EURO 200.000,00 zur Verfügung.
Die Frist zur Einreichung von Förderanträgen endet am 30.04.2025.
Über die Auswahl der Kleinprojekte und die Höhe der Förderung entscheidet der Vorstand der LAG AktivRegion Herzogtum Lauenburg Nord e.V.
Mit der Umsetzung der Projekte darf erst begonnen werden, wenn den Antragstellern ein Förderbescheid der LAG vorliegt. Die Projekte müssen bis zum 31.12.2025 abgeschlossen und abgerechnet sein.
Einzelheiten zur Förderung und zum Verfahren stehen auf der Homepage der LAG zur Verfügung: www.aktivregion-hln.de/projekte/regionalbudget.html
[1] Achtung: Die Förderung ist abhängig von den Haushaltsbeschlüssen auf Bundes- und Landesebene. Da diese erst relativ spät im Jahr gefasst werden könnten, verringert sich der Umsetzungszeitraum entsprechend und möglicher Weise verändern sich auch die Rahmenbedingungen der Förderung!

Antragsverfahren

Grundlage der Förderung ist die „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen bei der Umsetzung des Regionalbudgets in Schleswig-Holstein“ (Link).

Förderanträge (Link) sind in schriftlicher Form und unterzeichnet an die Geschäftsstelle der LAG AktivRegion Herzogtum Lauenburg Nord e.V. zu richten.

Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt auf der Grundlage von Auswahlkriterien (Link) durch den Vorstand der LAG. Möglich ist eine Förderung in Höhe von bis zu 80% der Bruttokosten. Die Höhe des Fördersatzes wird vom Vorstand festgelegt.