Regionalbudget

Anträge zum Regionalbudget 2024

Das Regionalbudget für das Geschäftsjahr 2024 ist ausgenutzt. Es können daher keine Anträge mehr entgegengenommen werden.

Anträge zum Regionalbudget 2025

Auch 2025 soll es wieder die Möglichkeit geben, über das Regionalbudget sog. „Kleinprojekte“ zu fördern. Die Gesamtkosten (Bruttokosten) eines Projektes dürfen € 20.000,00 nicht übersteigen. Wann genau Förderanträge für das Jahr 2025 an die Geschäftsstelle der LAG AktivRegion Herzogtum Lauenburg Nord gestellt werden können, wird auf der Homepage der AktivRegion veröffentlicht.

Antragsverfahren

Grundlage der Förderung ist die „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen bei der Umsetzung des Regionalbudgets in Schleswig-Holstein“ (Link).

Förderanträge (Link) sind in schriftlicher Form und unterzeichnet an die Geschäftsstelle der LAG AktivRegion Herzogtum Lauenburg Nord e.V. zu richten.

Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt auf der Grundlage von Auswahlkriterien (Link) durch den Vorstand der LAG. Möglich ist eine Förderung in Höhe von bis zu 80% der Bruttokosten. Die Höhe des Fördersatzes wird vom Vorstand festgelegt.