Aktuelle Sitzung

Mitgliederversammlung der LAG AktivRegion Herzogtum Lauenburg Nord e.V.

am Montag, 16.09.2024 um 17.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Mustin, Dorfstr. 57 in 23911 Mustin mit folgender Tagesordnung statt:

1.  Begrüßung, Änderungswünsche zur Tagesordnung

2.  Satzungsänderungen

2.1 Beschluss zur Änderung der Satzung § 8(1) der LAG AktivRegion, hier:  Erweiterung des Vorstandes um ein vierzehntes Vorstandsmitglied aus dem Bereich „Wirtschafts- und Sozialpartner“ (Vorlage)

2.2 Beschluss zur Durchführung redaktioneller Änderungen der Satzung der LAG (Vorlage)

3.   Wahl eines vierzehnten Vorstandsmitglieds, hier: Wahl einer(s) Jugendvertreterin/Jugendvertreters gem. § 8.1 der Satzung (Vorschlagsliste)

4.  Wahl einer(s) Verhinderungsvertreterin/Verhinderungsvertreters für die/den Jugendvertreter:in gem. § 8(2) der Satzung (Vorschlagsliste)

5.  Wahl einer(s) Verhinderungsvertreterin/Verhinderungsvertreters gem. § 8(1) der Satzung, hier: Vertrerin:in für Frau  Ute von Keiser-Pytlik (Vorschlagsliste)

6.  Wahl einer(s) Verhinderungsvertreterin/Verhinderungsvertreters gem. § 8(1) der Satzung, hier: Vertrerin:in für Frau  Sabine Hübner(Vorschlagsliste)

7.  Klarstellung: Die Vorstandsmitglieder Manfred Priebsch und Günter Schmidt gehören dem Vorstand als natürliche Personen an

8.  Beschluss zur Durchführung einer Teil-Evaluation der Integrierten Entwicklungsstrategie (IES) der LAG AktivRegion Herzogtum Lauenburg Nord e.V. und Beauftragung des geschäftsführenden Vorstandes,die Durchführung der Teil-Evaluation zu veranlassen (Vorlage)

9. Verschiedenes, Termine

Vorstandssitzung der LAG AktivRegion Herzogtum Lauenburg Nord e.V.

am Montag, 16.09.2024 ab 19.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Mustin, Dorfstr. 57 in 23911 Mustin mit folgender Tagesordnung statt:

1. Begrüßung, Änderungswünsche zur Tagesordnung

2. Bericht zur Situation der LAG AktivRegion Herzogtum Lauenburg Nord e.V.

3. Klärung der Befangenheit zu den nachfolgenden Beschlüssen/TOP

4. Beschlüsse zum Regionalbudget

4.1 Aufhebung des am 05.12.2023 gefassten Beschlusses zur Beantragung eines Regionalbudgets für das GJ 2024

4.2 Beantragung eines Regionalbudgets für das 2024 zur Umsetzung bis zum 31.12.2024

4.3 Projekt-Auswahlkriterien für das Regionalbudget ab 2024

4.4 Verwendung des Regionalbudgets 2024 (Vorschlagsliste Förderprojekte)

5. Beschluss: Beauftragung der von der Mitgliederversammlung beschlossenen Teil-Evaluation der Integrierten Entwicklungsstrategie (IES)

6. Abstimmung über die Handhabung der am 15.2.2024 und 22.04.2024 getroffenen Förderbeschlüsse (Grundbudget)

7. Beschluss: Beantragung einer Förderung für das Regionalmanagement (Ergänzung zu dem am 13.03.2023 gefassten Beschluss)

8. Verschiedenes, Termine

 

Hinweise:

Der Vorstand ist gem. §10 (3) der Satzung beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder des Vorstandes anwesend sind. Ist das nicht der Fall, so wird unverzüglich eine neue Vorstandssitzung einberufen. Diese ist dann beschlussfähig, wenn mindestens 4 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind. Der Anteil der nicht kommunalen Partner der an der Beschlussfassung Mitwirkenden muss mind. 50% betragen.

In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied hat eine Stimme; davon abweichend haben die Städte und Ämter durch jeden ihrer drei Vertreter/innen jeweils eine eigene Stimme. Die Mitgliederversammlung ist gem. § 12 Abs. 3 der Satzung beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Stimmberechtigten anwesend sind. Bei Beschlussunfähigkeit, die durch die Versammlungsleitung festzustellen ist, kann die Versammlung mit einer Frist von 15 Minuten neu einberufen werden. Die Versammlung ist dann beschlussfähig, wenn mindestens 5 Mitglieder und zehn Stimmberechtigte anwesend sind. Satz 3 gilt entsprechend.